Sicherheitsregeln und Haftungsausschlusserklärung SEGWAY

Probefahrt / Parcours / Tour / Miete

Sicherheitsregeln

Für die Nutzung des Segways muss der Fahrer mindestens 14 Jahre alt sein. Der Fahrer muss mindestens über einen gültigen Mofaführerschein verfügen. Ohne gültigen Führerschein ist der Fahrtantritt ausgeschlossen.

Das Mindestgewicht des Fahrers beträgt 45 kg Das Maximalgewicht des Fahrers beträgt 118 kg.

Es besteht Helmpflicht. (Helme stehen kostenlos zur Verfügung)

Erkundigen Sie sich vor der Fahrt welche Bereiche Sie mit dem Segway befahren dürfen. Jeder Fahrer ist zu äußerster Sorgfalt und Einhaltung der geltenden Straßenverkehrsordnung StVO verpflichtet. Lesen Sie vor Fahrtantritt die Bestimmungen genauestens durch.

Sie müssen an der Sicherheitseinweisung durch den Vermieter oder dessen Vertreter teilgenommen haben.

Während der Fahrt ist es dem Fahrer nicht erlaubt abzusteigen. Er hat beide Füße an den dafür vorgesehenen Trittflächen zu belassen. Bei einem SEGWAY ist der feste permanete Stand auf der Plattform Grundvoraussetzung, um die Drucksensoren aktiv belasten zu können.

Dem Fahrer ist es nicht erlaubt, währernd der Fahrt Bilder oder Videos zu machen. Im Falle einer SEGWAY-Tour muss der Fahrer den zuständigen Tourguide um Erlaubnis bitten. Dieser wird dann über die Durchführbarkeit individuell entscheiden.

Es ist dem Fahrer während der Fahrt untersagt beide Hände vom Lenker zu nehmen. Freihändig fahren verboten.Zum Abbiegen muss der Fahrer Handzeichen geben.

Es ist ein Mindestabstand von 3 Metern zum Vordermann/-frau und ein Seitenabstand von mindestens einer Armlänge auf beiden Seiten einzuhalten. Auf Bodenunebenheiten bzw schlechten Fahrbahnverhältnissen oder gar -beschädigungen ist die Fahrgeschwindigkeit auf Schrittgeschwindigkeit zu reduzieren, um eine Beschädigung am SEGWAY zu vermeiden. Des weiteren soll der Fahrer auf jegliche Arten von Schlaglöchern, Pfützen oder Ähnlichem achten und diese weiträumig umfahren. Besondere Vorsicht ist bei Gehsteigkanten, Steinen, Baumästen oder vergleichbaren Hindernissen zu nehmen.-Der Versuch des Überfahrens kann zum Sturz führen- Im Zweifel ist es notwendig vom SEGWAY abzusteigen und ihn über das Hinderniss zu ziehen.

Pro Fahrzeug nur ein Fahrer. Es ist verboten weitere Personen (z.B. Kinder) mitzunehmen.

Den Anweisungen des Vermieters oder dessen Mitarbeitern ist stets Folge zu leisten. Ein Missachten der Anweisungen kann zur vorzeitigen Beendigung der Fahrt führen. In diesem Falle erfolgt keine Rückvergütung von Teilnahme- oder Mietgebühren.
Der Vermieter behält sich das Recht der Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs vor.
Das gleiche gilt bei Verdacht auf Alkohol- oder Drogeneinfluss.

Keine Weitergabe des Fahrzeugs an Dritte.
Ausnahme: der Vermieter erteilt zur Weitergabe des Fahrzeugs an Dritte vorher seine schriftliche Zustimmung.

Im Falle einer vorzeitigen Beendigung erfolgt keine Rückvergütung der Miet-/Tourgebühren – auch nicht anteilig. Nach Abschluss der Fahrt ist das Fahrzeug dem Vermieter unaufgefordert wieder zurückzugeben.

Haftungsausschlusserklärung

Die Nutzung eines SEGWAYS im Rahmen einer Miete, Tour, oder Probefahrt erfolgt ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahrt und eigenes Risiko des Fahrers.

Die Durchführung einer Fahrt ist nur denjenigen Personen gestattet, die diese Miet-/Tour und Probefahrtbestimmungen gelesen, zur Kenntnis genommen und unterschrieben haben. Mit der Unterschrift akzeptiert der Fahrer diese Bedingungen.

Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, insbesondere für die durch den Betrieb der Fahrzeuge entstehen, es sei denn, die Schäden sind durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt worden. Die Haftungsausschlusserklärung gilt nicht für Schäden, welche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung von Kardinalpflichten, sofern und soweit diese durch den Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen verschuldet sind, resultieren.

Mit dem Zeitpunkt der Überlassung (Mietbeginn) der Mietsache (Fahrzeuge) vom Vermieter an den Fahrer (Nutzer) , trägt dieser vollumfänglich die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die durch ihn oder der vom ihm gesteuerten Fahrzeuge verursachten Personen- , Sach- und Vermögensschäden gegenüber Dritten.

Bei der Nutzung durch eine minderjährige Person obliegt die Haftung gemäß der o.g. Bedingungen einem gesetzlichen Erziehungsberechtigten.- Eltern haften für ihre Kinder.

Die Benutzung eines Elektrofahrzeugs ist Personen nicht gestattet, die an physischen und oder psychischen Gebrechen leiden. Dieses gilt ebenfalls für Personen unter Alkohol, Medikamenten- oder Drogeneinfluss. Schwangere Frauen oder Personen mit Herzproblemen und/oder Bluthochdruck wird von der Nutzung der Fahrzeuge ausdrücklich abgeraten.

Bei der Benutzung der Fahrzeuge ist den Anweisungen des Vermieters oder dessen Erfüllungsgehilfen stets uneingeschränkt Folge zu leisten. Für Schäden, die durch fahrereigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Handhabung und Behandlung entstehen oder dadurch entstehen, dass Anweisungen vom Vermieter oder dessen Erfüllungsgehilfen nicht Folge geleistet wird, übernimmt der Vermieter keine Haftung. In diesem Falle behält sich der Vermieter das Recht vor, im Individualfalle gegenüber dem Mieter/Fahrer weitere Schadensersatzanspruche, die über die im Miet-/Tour- & Probefahrtvertrag genannten Selbstbeteiligungen hinausgehen, geltend zu machen.
Gegenüber Unternehmen und juristischen Personen ist auch die Haftung aus leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten ausgeschlossen.